| Unsere Tätigkeit
betrifft sowohl den Verkauf von Beförderungsleistungen (wie Flug, Bahn,
Schiff, Auto, etc.) und Pauschalreisen und deren Vermittlung als auch die
Veranstaltung von eigenen Reisen (laut unseren Katalogen oder individueller
Ausarbeitung). Als Verkäufer oder Vermittler (Hinweis bei Buchung
und Buchungsbestätigung) können wir für Mängel in der
Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei Haftung übernehmen.
Diese richten sich nach den jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft
oder des Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen gelten doch
zumindest auch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 14, 15 und 16 unserer
unten stehenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen alle Leistungen
und Reisen, bei denen wir als Vermittler tätig werden. Hier gelten
die jeweiligen Geschäfts- und Reisebedingungen des von uns vermittelten
Reiseveranstalters/Leistungsträgers.
Soweit wir selbst als Reiseveranstalter
tätig werden, ist Inhalt des Vertrages der folgende:
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1. Abschluss des
Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
1.3. Vertrag kommt
mit der Annahme durch das Reisebüro zustande. Die Annahme bedarf
keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss
wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung zur Verfügung
stellen.
1.4. Weicht der Inhalt
der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot
von dem Reisebüro vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen
gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn
Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte
beachten Sie, dass Sie mit einer Streichung der Buchung rechnen müssen,
wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich, mündlich
oder fernmündlich).
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2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
des jeweils gültigen Prospekts und aus den Angaben in unserer Reisebestätigung.
Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir
behalten uns aber ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung
der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung
selbstverständlich informiert wird.
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3. Rücktritt und
Umbuchung
3.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei
dem Veranstalter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich
zu erklären.
3.2. Treten Sie vom
Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können
wir angemessenen Ersatz für unsere Reisevorkehrungen und Aufwendungen
verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnliche ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen
der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
3.3. Wir sind berechtigt,
unsere Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung
nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglichen vereinbarten
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis zu pauschalieren:
a) Flugpauschalreisen
mit Bedarfsfluggesellschaften (Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
- vom 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- vom 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- ab dem 7.- 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises.
b) Flugpauschalreisen
mit Linienfluggesellschaften (Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
- vom 29. - 14. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 13. - 7. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- ab dem 6. Tag bis Nichtantritt der Reise 50% des Reisepreises.
c) Ferienwohnungen,
-häuser/Appartements, auch bei Bus- und Bahnreisen
- bis 45 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
- vom 44. - 35. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- vom 34. - 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
d) Mietwagen / Nur-Flugstrecken
Linie
- bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 20%
ab 7. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts 30%.
Bei Nichtantritt/Nichtteilnahme an der Reise 80% des Mietpreises;
- bei Nur-Flugstrecken im Linienverkehr € 60,00 Bearbeitungsgebühr
pro Person.
3.4. Bei einigen Sonderterminen
und Zielen können sich abweichende Rücktrittskosten ergeben. Gesonderte
Stornierungsbedingungen gelten auch bei speziellen Sonderreisen für
Einzel- und Gruppenreisen. Die abweichenden Rücktritts- und Stornierungskosten
werden Ihnen bei Buchung mitgeteilt.
3.5. Dem Kunden bleibt
es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale.
3.6. Umbuchungen (z.B.
Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts,
der Beförderung, der Unterkunft, o.ä.) sind grundsätzlich
nur bis zu Beginn der in 3.3. genannten Fristen möglich. Hierfür
werden pauschal € 25,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen €
15,- pro Person ) berechnet.
3.7. Umbuchungswünsche
des Kunden, die nach Ablauf der 30 Tage eingehen, können, sofern
ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt
vom Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 3 und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,
die nur geringfügige Kosten verursachen. Bitte beachten Sie, dass
bei Sondertarifen Umbuchungen oder Änderungen sowohl vor Reiseantritt
als auch nach Reiseantritt nicht möglich sind.
3.8. Bis zu Reisebeginn
kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte
und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des
Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen des Reiselandes entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Kunde uns gegenüber
als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt
des Dritten entstehenden Mehrkosten.
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4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen vorzeitiger
Rückreise oder anderen Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt
oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
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5. Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind.
5.3. Wir sind verpflichtet,
den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich
in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir dem Kunden eine kostenlose
Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5.4. Im Falle einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden
aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich
nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung
uns gegenüber geltend zu machen.
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6. Preisanpassung
Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
entsprechend wie folgt zu ändern.
6.1. Erhöhen
sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so
können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
erhöhen:
a) Bei einer auf den
sitzplatzbezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag
verlangen. In anderen Fällen werden die geforderten erhöhten
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
6.2. Werden Abgaben
wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber uns erhöht,
so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteilen Betrag heraufgesetzt
werden.
6.3. Bei einer Änderung
der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden,
in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
6.4. Eine Erhöhung
ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarte
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss
für uns nicht vorhersehbar waren.
6.5. Im Fall einer
nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir den Reisenden
unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung,
die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist
unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
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7. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
7.1. Zahlungen auf den Reisepreis von Pauschalreisen vor Beendigung der Reise dürfen nur
gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k
Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert
werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung
spätestens vier Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig.
7.2. Sie erhalten
rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt.
Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen
nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher per Fax zusenden.
Mehrkosten durch besondere Versandformen (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste,
Hinterlegungen etc.) sind vom Kunden zu tragen.
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8. Rücktritt
und Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Ihrem Beginn den Reisevertrag kündigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig
stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten,
dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz
unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis,
wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen
lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch
genommener Leistungen erlangen, einschließlich der von unseren Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
8.2. Bis 2 Wochen
vor Reiseantritt
Falls wir eine von uns ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen.
In einem solchen Fall leiten wir Ihnen unsere Rücktrittserklärung
unverzüglich zu und erstatten Ihnen den bis dahin eingezahlten Reisepreis.
8.3. Bis 4 Wochen
vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für
diese Reise so gering ist, dass für uns im Falle der Durchführung
der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise
aus diesen Gründen abgesagt, erhält der Reisende den eingezahlten
Reisepreis umgehend zurück.
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9. Haftung
9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung
und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller
in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß
Ziffer 2 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt
haben und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
9.2. Wir haften für
ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
9.3. Wird im Rahmen
einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr
erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis
ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in
der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich
darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung
selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen
dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausführlich hinzuweisen
ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
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10. Gewährleistung
10.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende
Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2. Minderung des
Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der
Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen,
in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand
zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Eine Minderung tritt
nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel
anzuzeigen.
10.3. Kündigung
des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leisten wir innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der
Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in
seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig
durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn
dem Reisenden die Reise infolge eines Mangel aus wichtigem, uns erkennbaren
Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe
bedarf es nur dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder von
uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Er schuldet dem Reiseveranstalter
den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises,
sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
10.4. Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise
beruht auf einen Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten
hat.
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11. Beschränkung der Haftung
11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden
des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2. Für alle
gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften
wir bei Sachschäden bis € 4.100,00; übersteigt der dreifache
Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen
gelten jeweils je Reisenden und Reise.
11.3. Wir haben nicht
für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
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12. Mitwirkungspflicht
12.1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten.
12.2. Sie sind insbesondere
verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich die örtliche Reiseleitung
zu informieren. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern
dies möglich ist. Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel
nicht anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
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13. Rückbestätigung
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens 72
Stunden vor dem Rückflug Ihren Rück-/ Weiterflug durch die Fluggesellschaft
bestätigen zu lassen. Für Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung
dieser Maßnahme entstehen, können wir nicht haftbar gemacht werden.
Bei Pauschalreisenden wird diese Rückbestätigung meistens durch
die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Sie sollten sich aber
mindestens 4 Tage vor dem Rück-/ Weiterflug dies noch einmal von Ihrer
Reiseleitung bestätigen lassen.
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14. Ausschluss von Anspruch und Verjährung
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn
er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die
Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen detailliert nach Art,
Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, dass dem Reiseveranstalter
eine Überprüfung der einzelnen Bestandteile möglich ist.
14.2 Die vertraglichen
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Reise (Abhilfe seitens
des Veranstalters respektive des Selbsteinschreiten des Reisenden zur
Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung)
verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung (§ 651
m S.2 BGB) in einem Jahr, gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich
vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist
auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten
allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag
als Fristende.
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15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
15.1. Wir stehen dafür ein, dass der Kunde über Bestimmungen von
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen
vor Reiseantritt unterrichtet wird. Dabei wird vorausgesetzt dass der Reisende
Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine anderen besonderen
Verhältnisse gegeben sind. Andere Umstände können hierbei
in der Person des Reisenden nicht berücksichtigt werden, außer
sie wurden uns ausdrücklich mitgeteilt.
15.2. Wir haften nicht
für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der
Besorgung beauftragt hat, es sei, dass die Verzögerung von uns zu
vertreten ist.
15.3. Der Reisende
ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere
die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch
eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seinerseits bedingt sind.
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16. Gerichtsstand,
Sonstiges
16.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und
dieser Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zur Folge.
16.2 Ist der Kunde
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe
gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat
oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.
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Stand 18.Januar 2004.
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