Regeln zur Umbuchung eines Linienfluges
Eigentlich sollte man glauben, daß über die Umbuchung eines Linienfluges mit der in der Tarifbedingungen genannten Umbuchungs-Gebühr alles wesentliche gesagt ist, wenn es darum geht, den betreffenden Flug umzubuchen. Es gibt aber noch einige andere Aspekte, die bei einer Änderung des Flugdatums oder der Flugstrecke entscheidend sind. Sie sollten bei einer Flugbuchung immer die Tarifbedingungen lesen. Bei manchen (meist besonders restriktiven) Sondertarifen sind diese in Deutsch geschrieben, aber bei den sogenannten Published Fares, die von den Fluggesellschaften selbst in die Reservierungssysteme eingestellt wurden, sind diese nur in englischer Sprache in den Buchungsmaschinen sichtbar.
Umbuchung vor Ticketausstellung
Wenn noch kein Flugticket ausgestellt ist, verlangt meines Wissens keine Fluggesellschaft eine Umbuchungs- oder Stornogebühr. Es kann aber sein, daß Ihr Dienstleister, das Reisebüro oder das Internetportal, eine Gebühr für seine Arbeit verlangt. Dies muß jedoch in der Preisliste des Dienstleisters vermerkt sein, und ist meist deutlich weniger als die Umbuchungsgebühr der Fluggesellschaft. (Bei BestPrice.Travel gibt es keine Umbuchungsgebühr, bevor ein Ticket ausgestellt wurde)
Umbuchung nach Ticketausstellung
Kompliziert kann die Umbuchung eines Linienfluges jedoch werden, wenn bereits ein Ticket ausgestellt ist. Hier muß man zunächst unterscheiden, ob Sie Reise bereits angetreten haben.
Wenn Sie die Reise bereits angetreten haben, und von Unterwegs das Datum des Rückfluges ändern möchten, ist die Sache einfach: Je nach Verfügbarkeit wird ein neuer Platz gebucht. Der Preis für den bereits abgeflogenen Hinflug ändert sich nicht. Sie bezahlen die Umbuchungsgebühr und die Preisdifferenz zwischen dem neu gebuchten Rückflug und dem ursprünglich gebuchten Rückflug.
Wenn Sie neben der Flugzeit auch die Flugstrecke ändern möchten, müssen Sie zuerst in den Tarifbedingungen nachsehen, ob dies in Ihrem Fall erlaubt ist. Oft ist es, besonders bei preisgünstigen Tarifen, nicht erlaubt. Wenn Rerouting erleubt ist, dann gelten dieselben Regeln für diese Umbuchung wie bei einem schlichten Wechsel des Rückflugdatums.
Bei der Umbuchung eines Linienfluges vor Antritt der Reise gilt allgemein: Der gesamte Preis wird neu ermittelt nach den jetzt gültigen Tarifen. Auch die Vorausbuchungsfristen müssen am Tag der Umbuchung eingehalten werden.
Beispiel
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Wenn Sie einen Flug von Frankfurt nach Singapur gebucht haben, bei dem das Ticket 60 Tage vor Abflug ausgestellt sein muß, und Sie möchten diesen Flug eine Woche vor Abflug umbuchen, so können Sie den alten Tarif nicht mehr nutzen. Im Grunde wird ein völlig neues Ticket ausgestellt, und auf den Kaufpreis das alte Ticket abzüglich der Umbuchungsgebühr angerechnet.
Die Änderung eines Tickets vor Antritt der Reise wird im Grunde nur dann als Umbuchung bearbeitet, wenn Storno nicht erlaubt ist, oder wenn die Stornogebühr teurer als die Gebühr für die Umbuchung ist.
Bei Sondertarifen gibt es fast grundsätzlich die Klausel, daß eine Umbuchung vor Abflug nicht gestattet ist und als Storno und Neubuchung behandelt wird. Dies ist auch die Faustregel für jede Umbuchung eines Linienfluges vor Antritt der Reise.
Alle Aussagen dieses Artikels beziehen nicht auf die Fälle, bei denen ein Fluggast zu spät zum Check-In kommt, seinen Paß vergessen hat, kein Visum für das Zielland hat oder zum Abflug nicht erscheint. Diese Situationen unterliegen anderen Regeln, die den Rahmen dieses Artikels sprengen würden.

