Rail-and-Fly kann auch teuer sein
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie ein Flugticket stornieren müssen, das in Verbindung mit einer Rail-and-Fly Fahrkarte der deutschen Bahn verkauft wurde, dürfen Sie das Bahnticket auf gar keinen Fall benutzen.
Wenn Sie das Bahnticket benutzt haben, gilt die Reise als angetreten. Damit wird eine Bestimmung wirksam, die in fast allen Tarifregeln für Flugtarife verankert ist: Nach Reiseantritt keine Erstattung. In diesem Fall könnte die Bahnfahrt mit dem Zug-zum-Flug Ticket zur teuersten Bahnfahrt Ihres Lebens werden, weil Sie für eine Bahnfahrt von Augsburg nach München in diesem Fall wahrscheinlich den Preis eines Fluges von München zum Beispiel nach Australien mit bezahlen müssen.
Meine dringende Bitte:
Nutzen Sie Rail-and-Fly Tickets wirklich nur auf dem Weg zum Flugzeug, oder bei der Rückkehr vom Flughafen nach Hause.

